Privatinsolvenz der Weg in die Schuldenfreiheit
Schulden machen geht heutzutage einfach. Waren lassen sich einfach im Versandhandel auf Rechnung bestellen. Das neue Handy oder der neue Laptop können mit Ratenzahlung finanziert werden. Viele Händler umwerben ihre Kunden erfolgreich mit dem Slogan „kaufe jetzt, zahle später“. Das hat zur Folge, dass immer mehr Menschen diesen Verlockungen nicht widerstehen können und ihre finanziellen Möglichkeiten überschätzen. Sind sie einmal in dem Teufelskreis der Schulden geraten, werden die Rechnungen und Mahnungen immer häufiger. Eine Privatinsolvenz, in Deutschland auch Verbraucherinsolvenzverfahren genannt, scheint dann der letzte Ausweg zu sein.
Für in finanzielle Schwierigkeiten Geratene ist die Privatinsolvenz oft der einzige Weg in die Schuldenfreiheit, weil die Möglichkeit einer Restschuldbefreiung besteht. Das Verfahren hat das Ziel, alle Gläubiger des Zahlungsunfähigen gleichmäßig zu befriedigen. Voraussetzung ist, dass eine natürliche Person die Insolvenz anmeldet. Das schließt ehemalige Selbstständige, die weniger als 20 Gläubiger und keine Verbindlichkeiten aus Beschäftigungsverhältnissen mit Arbeitnehmern haben, mit ein.
Zuerst muss der Schuldner versuchen, sich außergerichtlich mit allen seinen Gläubigern zu einigen. Hilfe bekommt er dabei von einer öffentlich anerkannten Schuldnerberatungsstelle oder einem Anwalt. Diese stellen ihm auch die Bescheinigung über das Scheitern des Insolvenzvergleichs aus. Dann stellt er den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Im Gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren wird ein Plan zur Schuldentilgung vorgelegt, der vom Gericht auf Durchführbarkeit geprüft wird und dem mindestens 50 Prozent der Gläubiger zustimmen müssen. Bleibt auch dies ohne Ergebnis, wird das vereinfachte Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet. Nun wird das vorhandene pfändbare Vermögen des Schuldners verwertet und dessen Erlös an die Gläubiger ausgeschüttet. Danach beginnt in der Regel das Restschuldbefreiungsverfahren mit Wohlverhaltensperiode, an dessen Ende im Erfolgsfall die Schuldenfreiheit steht.
Eine Privatinsolvenz hat Folgen und Risiken für den Verbraucher. Zunächst hat er die Kosten für das Verfahren zu tragen, welche ihm jedoch gestundet werden können. Er erhält einen negativen SCHUFA-Eintrag und besitzt für lange Zeit keine Kreditwürdigkeit mehr. Trotz dieser Widrigkeiten wartet am Ende ein Leben ohne Schulden.